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   BFH, 15.03.2013 - VII B 77/12   

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https://dejure.org/2013,10319
BFH, 15.03.2013 - VII B 77/12 (https://dejure.org/2013,10319)
BFH, Entscheidung vom 15.03.2013 - VII B 77/12 (https://dejure.org/2013,10319)
BFH, Entscheidung vom 15. März 2013 - VII B 77/12 (https://dejure.org/2013,10319)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • openjur.de

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6, AO § 69, AO § 34, AO § 35, FGO § 96 Abs 1 S 1
    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • Bundesfinanzhof

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 69 AO
    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • rewis.io

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 96; AO § 69
    Inanspruchnahme des faktischen Geschäftsführers als Haftungsschuldner wegen Hinterziehung der geschuldeten Steuer

  • datenbank.nwb.de

    Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.07.2006 - VIII B 233/05

    Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 15.03.2013 - VII B 77/12
    Das FG verletzt seine Pflicht zur vollständigen und zutreffenden Berücksichtigung des Streitstoffs, wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder einen bestimmten Tatsachenvortrag erkennbar unberücksichtigt lässt, obwohl dieser auf der Basis seiner materiell-rechtlichen Auffassung entscheidungserheblich sein kann (BFH-Beschlüsse vom 5. Juli 2007 V B 6/06, BFH/NV 2007, 1809, und vom 24. Juli 2006 VIII B 233/05, BFH/NV 2006, 2110).    .
  • BFH, 02.11.2010 - II B 61/10

    Gesamtergebnis des Verfahrens - Berücksichtigung der Akten durch das FG -

    Auszug aus BFH, 15.03.2013 - VII B 77/12
    Dazu hat es den Inhalt der ihm vorliegenden Akten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. November 2010 II B 61/10, BFH/NV 2011, 307, und vom 22. Juli 2004 II B 26/03, BFH/NV 2004, 1546).
  • BFH, 05.07.2007 - V B 6/06

    Keine Berichtigung von Rechtsfehlern nach § 173 AO; Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BFH, 15.03.2013 - VII B 77/12
    Das FG verletzt seine Pflicht zur vollständigen und zutreffenden Berücksichtigung des Streitstoffs, wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder einen bestimmten Tatsachenvortrag erkennbar unberücksichtigt lässt, obwohl dieser auf der Basis seiner materiell-rechtlichen Auffassung entscheidungserheblich sein kann (BFH-Beschlüsse vom 5. Juli 2007 V B 6/06, BFH/NV 2007, 1809, und vom 24. Juli 2006 VIII B 233/05, BFH/NV 2006, 2110).    .
  • BFH, 06.12.1978 - I R 131/75

    Erweiterung einer Betriebsprüfung - Betriebsprüfung - Prüfungsfeststellung

    Auszug aus BFH, 15.03.2013 - VII B 77/12
    Neben dem Akteninhalt gehört hierzu auch das Vorbringen der Beteiligten (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1978 I R 131/75, BFHE 126, 379, BStBl II 1979, 162).
  • BFH, 22.07.2004 - II B 26/03

    Verfahrensfehler: Nichtberücksichtigung von Tatsachen

    Auszug aus BFH, 15.03.2013 - VII B 77/12
    Dazu hat es den Inhalt der ihm vorliegenden Akten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. November 2010 II B 61/10, BFH/NV 2011, 307, und vom 22. Juli 2004 II B 26/03, BFH/NV 2004, 1546).
  • BFH, 30.07.2013 - IV B 107/12

    Verfahrensmangel bei einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung -

    Das FG verletzt seine Pflicht zur vollständigen und zutreffenden Berücksichtigung des Streitstoffs, wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder einen bestimmten Tatsachenvortrag erkennbar unberücksichtigt lässt, obwohl dieser auf der Basis seiner materiell-rechtlichen Auffassung entscheidungserheblich sein kann (z.B. BFH-Beschluss vom 15. März 2013 VII B 77/12, BFH/NV 2013, 1119, m.w.N.).
  • BFH, 23.12.2013 - III B 84/12

    Beratervertrag zwischen nahen Angehörigen

    Allerdings ist § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO u.a. verletzt, wenn das FG eine nach den Akten klar feststehende Tatsache oder einen bestimmten Tatsachenvortrag erkennbar unberücksichtigt lässt, obwohl dieser auf der Basis seiner materiell-rechtlichen Auffassung entscheidungserheblich sein kann (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. April 2005 IX B 194/03, BFH/NV 2005, 1354; vom 22. März 2011 X B 7/11, BFH/NV 2011, 1005; vom 19. Oktober 2011 IX B 90/11, BFH/NV 2012, 234; vom 22. November 2012 XI B 113/11, BFH/NV 2013, 564; vom 15. März 2013 VII B 77/12, BFH/NV 2013, 1119).
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